Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Zelesta

Zelesta (Ecom Nomad B.V.) ist bei der Handelskammer unter der Nummer 83117083 registriert und befindet sich in der Amersfoortsestraat 65 (3769AE) in Soesterberg.


Inhaltsverzeichnis – Allgemeine Geschäftsbedingungen Zelesta

  • Artikel 1 - Definitionen

  • Artikel 2 - Anwendbarkeit

  • Artikel 3 - Das Angebot

  • Artikel 4 - Zustandekommen des Vertrags

  • Artikel 5 - Ausführung des Vertrags

  • Artikel 6 - Lieferung

  • Artikel 7 - Verpackung und Transport

  • Artikel 8 - Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen

  • Artikel 9 - Prüfung, Reklamationen

  • Artikel 10 - Preise

  • Artikel 11 - Zahlungs- und Inkassopolitik

  • Artikel 12 - Eigentumsvorbehalt

  • Artikel 13 - Gewährleistung

  • Artikel 14 - Gebrauchsanweisungen für Produkte

  • Artikel 15 - Aussetzung und Auflösung

  • Artikel 16 - Haftungsbeschränkung

  • Artikel 17 - Höhere Gewalt

  • Artikel 18 - Gefahrenübergang

  • Artikel 19 - Geistige Eigentumsrechte

  • Artikel 20 - Datenschutz, Datenverarbeitung und Sicherheit

  • Artikel 21 - Beschwerden

  • Artikel 22 - Anwendbares Recht


Artikel 1 - Definitionen

1. In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe in der folgenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben:

2. Angebot: Jedes schriftliche Angebot an den Kunden zur Lieferung von Produkten durch den Verkäufer, an das diese Bedingungen untrennbar gebunden sind.

3. Unternehmen: Die natürliche oder juristische Person, die in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt.

4. Verbraucher: Die natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt.

5. Kunde: Das Unternehmen oder der Verbraucher, der einen Vertrag (auf Distanz) mit dem Verkäufer abschließt.

6. Vertrag: Der (Fern-)Kaufvertrag über den Verkauf und die Lieferung von Produkten, die der Kunde bei Zelesta erworben hat.

7. Produkte: Die von Zelesta angebotenen Produkte umfassen Bettwaren, Betttextilien (Topper, Kissen) und verwandte Produkte.

8. Verkäufer: Der Lieferant der Produkte an den Kunden, im Folgenden: Zelesta.


Artikel 2 - Anwendbarkeit

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von Zelesta und jeden Vertrag zwischen Zelesta und einem Kunden sowie für jedes von Zelesta angebotene Produkt.

2. Vor Abschluss eines Vertrags (auf Distanz) werden dem Kunden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt. Ist dies nicht zumutbar möglich, informiert Zelesta den Kunden über die Art und Weise, wie die allgemeinen Geschäftsbedingungen eingesehen werden können, die in jedem Fall auf der Website von Zelesta veröffentlicht sind, sodass der Kunde sie leicht auf einem dauerhaften Datenträger speichern kann.

3. In Ausnahmefällen sind Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich, wenn dies ausdrücklich und schriftlich mit Zelesta vereinbart wurde.

4. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für ergänzende, geänderte und Folgevereinbarungen mit dem Kunden. Allgemeine und/oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich abgelehnt.

5. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder aufgehoben sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft und die unwirksame/aufgehobene Bestimmung wird durch eine Bestimmung mit gleichem Zweck wie die ursprüngliche Bestimmung ersetzt.

6. Unklarheiten bezüglich des Inhalts, der Auslegung oder nicht geregelter Situationen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bewerten und auszulegen.

7. Wo in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen auf sie/ihr Bezug genommen wird, ist dies auch als Bezug auf er/ihn/sein zu verstehen, sofern zutreffend.


Artikel 3 - Das Angebot

1. Alle von Zelesta abgegebenen Angebote sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben. Ist das Angebot beschränkt oder unter bestimmten Bedingungen gültig, wird dies im Angebot ausdrücklich angegeben. Ein Angebot besteht erst, wenn es schriftlich festgehalten wurde.

2. Das von Zelesta abgegebene Angebot ist unverbindlich. Zelesta ist nur dann an das Angebot gebunden, wenn die Annahme des Kunden innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt wird oder der Kunde den geschuldeten Betrag bereits bezahlt hat. Zelesta hat jedoch das Recht, einen Vertrag mit einem potenziellen Kunden aus wichtigem Grund abzulehnen.

3. Das Angebot enthält eine detaillierte Beschreibung des angebotenen Produkts und der zugehörigen Preise. Die Beschreibung ist ausreichend detailliert, um dem Kunden eine ordnungsgemäße Beurteilung des Angebots zu ermöglichen. Offensichtliche Fehler im Angebot binden Zelesta nicht. Bilder und spezifische Daten im Angebot sind nur indikativ und können nicht als Grundlage für Schadensersatzansprüche oder Vertragsauflösung dienen. Zelesta kann nicht garantieren, dass die Farben auf dem Bild exakt den tatsächlichen Farben des Produkts entsprechen.

4. Im Angebot angegebene Lieferzeiten und Fristen sind unverbindlich und berechtigen einen Kunden, der Unternehmer ist, nicht zur Auflösung oder Schadensersatz bei Nichteinhaltung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Für einen Verbraucher gilt: Wenn Zelesta nicht innerhalb der vereinbarten Frist liefert, kann der Verbraucher Zelesta eine angemessene Nachfrist setzen und bei Nichtlieferung innerhalb dieser Frist den Vertrag auflösen (Art. VI.43, §2 WER [Prüfung erforderlich: genaue Referenz]).

5. Ein Gesamtangebot verpflichtet Zelesta nicht, einzelne im Angebot enthaltene Artikel zu einem entsprechenden Teilpreis zu liefern.

6. Soweit ein Angebot gilt, gilt dies nicht automatisch für Nachbestellungen. Angebote sind nur gültig, solange der Vorrat reicht und nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.


Artikel 4 - Zustandekommen des Vertrags

1. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot von Zelesta durch Bezahlung des betreffenden Produkts annimmt.

2. Ein Angebot kann von Zelesta über die Website abgegeben werden.

3. Hat der Kunde das Angebot durch Abschluss eines Vertrags mit Zelesta angenommen, bestätigt Zelesta den Vertrag dem Kunden schriftlich oder mindestens per E-Mail.

4. Weicht die Annahme (in geringfügigen Punkten) vom Angebot ab, ist Zelesta daran nicht gebunden.

5. Zelesta ist an ein Angebot nicht gebunden, wenn der Kunde vernünftigerweise hätte erwarten oder verstehen müssen, dass das Angebot einen offensichtlichen Fehler enthält. Aus einem solchen Fehler können keine Rechte abgeleitet werden.

6. Das Widerrufsrecht ist für einen Kunden, der ein Unternehmen ist, ausgeschlossen. Ein Kunde, der Verbraucher ist, hat das Recht, den Widerruf innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt des Produkts auszuüben. Im Falle eines Widerrufs behandelt der Kunde das Produkt und die Verpackung sorgfältig. Der Kunde darf das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder verwenden, der notwendig ist, um die Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise zu prüfen. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt der Kunde, sofern nicht anders angegeben. Zelesta stellt auf seiner Website ein Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang 2 zu Buch VI WER zur Verfügung.

7. Aktionen können nicht kombiniert werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, zu bestimmen, welche Aktion vorteilhafter ist. Hat der Kunde bei der Bestellung eine Wahl getroffen, kann der Rabatt nicht mehr geändert werden.


Artikel 5 - Ausführung des Vertrags

1. Zelesta wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen ausführen.

2. Soweit für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags erforderlich, ist Zelesta berechtigt, bestimmte Arbeiten nach eigenem Ermessen durch Dritte ausführen zu lassen.

3. Der Kunde stellt sicher, dass alle Informationen, die Zelesta als notwendig angibt oder die der Kunde vernünftigerweise für die Ausführung des Vertrags als notwendig erkennen muss, rechtzeitig an Zelesta übermittelt werden. Werden die notwendigen Informationen nicht rechtzeitig bereitgestellt, ist Zelesta berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen.

4. Bei der Ausführung des Vertrags ist Zelesta nicht verpflichtet, den Anweisungen des Kunden zu folgen, wenn dies den Inhalt oder Umfang des Vertrags ändern würde. Führt die Anweisung zu Mehraufwand für Zelesta, ist der Kunde verpflichtet, die zusätzlichen Kosten entsprechend zu erstatten.

5. Zelesta kann vom Kunden vor der Ausführung des Vertrags Sicherheiten verlangen oder eine vollständige Vorauszahlung fordern.

6. Zelesta haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die daraus entstehen, dass Zelesta auf falsche und/oder unvollständige Informationen des Kunden handelt, es sei denn, Zelesta war die Falschheit oder Unvollständigkeit bekannt.

7. Der Kunde stellt Zelesta von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schäden erleiden, die dem Kunden zuzurechnen sind.


Artikel 6 - Lieferung

1. Die Lieferung an einen Kunden, der ein Unternehmen ist, erfolgt grundsätzlich ab Werk (Zelesta stellt die Produkte durch Bereitstellung im Lager dem Kunden zur Verfügung), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Verzögert sich der Beginn, der Ablauf oder die Lieferung des Vertrags, weil der Kunde beispielsweise nicht oder nicht rechtzeitig alle angeforderten Informationen bereitgestellt hat, unzureichend mitwirkt, die Zahlung nicht rechtzeitig bei Zelesta eingegangen ist oder andere Umstände außerhalb der Kontrolle von Zelesta die Verzögerung verursachen, ist Zelesta berechtigt, die Lieferfrist angemessen zu verlängern. Alle vereinbarten Lieferfristen sind niemals absolute Fristen. Der Kunde muss Zelesta schriftlich benachrichtigen und eine angemessene Frist zur Lieferung gewähren. Ein Kunde, der ein Unternehmen ist, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verzögerung. Die gesetzlichen Rechte eines Kunden, der Verbraucher ist, bezüglich verspäteter Lieferung bleiben unberührt.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Zeitpunkt der Bereitstellung gemäß Vertrag anzunehmen, auch wenn diese früher oder später als vereinbart angeboten wird.

4. Verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung oder stellt er keine für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen bereit, ist Zelesta berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern.

5. Werden die Produkte von Zelesta oder einem externen Spediteur geliefert, ist Zelesta berechtigt, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, Lieferkosten zu berechnen. Diese werden separat in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

6. Wenn Zelesta für die Ausführung des Vertrags Daten vom Kunden benötigt, beginnt die Lieferfrist erst, wenn der Kunde alle erforderlichen Daten Zelesta zur Verfügung gestellt hat.

7. Wenn Zelesta eine Lieferfrist angegeben hat, ist diese unverbindlich. Für Lieferungen außerhalb der Niederlande gelten längere Lieferfristen.

8. Zelesta ist berechtigt, Waren in Teillieferungen zu liefern, sofern nicht anders vereinbart oder wenn Teillieferungen keinen eigenständigen Wert haben. Zelesta ist berechtigt, solche Teillieferungen separat in Rechnung zu stellen.

9. Lieferungen erfolgen nur, wenn alle Rechnungen bezahlt wurden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Zelesta behält sich das Recht vor, die Lieferung zu verweigern, wenn begründete Zweifel an der Zahlung bestehen.


Artikel 7 - Verpackung und Transport

1. Zelesta verpflichtet sich, die zu liefernden Waren ordnungsgemäß zu verpacken und so zu sichern, dass sie bei normaler Verwendung in gutem Zustand ankommen.

2. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, beinhalten alle Lieferungen Mehrwertsteuer, Verpackung und Verpackungsmaterialien.

3. Die Annahme der Ware ohne Anmerkungen auf dem Frachtbrief oder Empfangsbeleg gilt als Nachweis dafür, dass die Verpackung zum Zeitpunkt der Lieferung in gutem Zustand war.

4. Jeder Kunde, der ein Unternehmen ist, gilt als im Besitz aller erforderlichen Einfuhr- und/oder Zahlungslizenzen. Das Fehlen oder der Entzug solcher Lizenzen entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung, die Lieferung wie vereinbart anzunehmen. Wenn Waren von Zelesta ohne Zollabfertigung verkauft werden, berechtigt dies den Kunden nicht zur Stornierung der Bestellung.

5. Das Risiko von Feindseligkeiten trägt stets der Kunde, der ein Unternehmen ist.

6. Wenn ein Kunde, der ein Unternehmen ist, zustimmt, dass bestellte Waren direkt aus dem Ausland geliefert werden, trägt der Kunde das volle Risiko für (falsche, verspätete oder nicht erfolgte) Lieferung.


Artikel 8 - Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen

1. Der Kunde versteht, dass die Produkte den Einfuhr- und Ausfuhrkontrollen des Landes unterliegen können, in dem sich die Lieferadresse befindet. Der Kunde muss alle geltenden Gesetze und Vorschriften bezüglich Einfuhr- und Ausfuhrkontrollen einhalten.

2. Jegliche Beschränkungen oder Anforderungen können je nach Zeitpunkt und Produkten variieren.

3. Der Kunde stellt Zelesta auf erstes Anfordern von jeglichen Schäden und/oder Verlusten frei, die Zelesta (einschließlich aller Kosten, Steuern, Bußgelder, Ausgaben und Abgaben) durch die Nichteinhaltung der Einfuhr- und Ausfuhrkontrollvorschriften durch den Kunden entstehen.


Artikel 9 - Prüfung, Reklamationen

1. Ein Kunde, der ein Unternehmen ist, hat kein Recht auf Rückgabe der Produkte, sofern nicht anders vereinbart.

2. Ein Kunde, der Verbraucher ist, ist verpflichtet, die gelieferten Waren bei Lieferung, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt, zu prüfen und sie nur soweit auszupacken oder zu verwenden, wie es zur Feststellung erforderlich ist, ob der Kunde das Produkt behalten möchte. Der Kunde muss überprüfen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Waren dem Vertrag entsprechen und ob die Produkte den Anforderungen entsprechen, die im normalen Geschäftsverkehr gelten.

3. Der Kunde ist verpflichtet, sich über die korrekte Verwendung des Produkts zu informieren und es bei persönlicher Nutzung gemäß der Gebrauchsanweisung zu testen. Zelesta übernimmt keine Haftung für unsachgemäße Verwendung des Produkts durch den Kunden.

4. Für einen Kunden, der ein Unternehmen ist: Sichtbare Mängel oder Fehlmengen müssen Zelesta innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung schriftlich gemeldet werden. Nicht sichtbare Mängel oder Fehlmengen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Entdeckung schriftlich gemeldet werden. Für einen Kunden, der Verbraucher ist: Es gelten die gesetzlichen Regelungen für Verbraucherkäufe. Der Verbraucher muss Zelesta einen Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nach Entdeckung melden. Wenn sich ein Mangel innerhalb von zwei Jahren nach Lieferung zeigt, wird vermutet, dass er zum Zeitpunkt der Lieferung bereits bestand, es sei denn, Zelesta weist das Gegenteil nach oder diese Vermutung ist mit der Art des Produkts oder des Mangels unvereinbar (Art. 1649quater, §4 altes BGB, Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/771).

5. Für einen Kunden, der ein Unternehmen ist: Die Rückgabe mangelhafter Waren erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Absprache mit Zelesta. Für einen Kunden, der Verbraucher ist: Im Falle eines mangelhaften Produkts hat der Verbraucher Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz, es sei denn, dies ist unmöglich oder für Zelesta unzumutbar. In diesem Fall trägt Zelesta die notwendigen Kosten für Reparatur, Ersatz oder Rücksendung.

6. Übt ein Verbraucher das Widerrufsrecht aus, gibt er das Produkt und sämtliches Zubehör, soweit zumutbar, in ihrem Originalzustand und vorzugsweise in der Originalverpackung an Zelesta zurück. Der Verbraucher wird gebeten, den Rückgabeanweisungen von Zelesta zu folgen. Die Rücksendekosten, einschließlich der unter der Schlafgarantie, trägt der Verbraucher, es sei denn, das Produkt ist fehlerhaft oder entspricht nicht der Beschreibung. In diesem Fall trägt Zelesta die notwendigen Rücksendekosten.

7. Zelesta ist berechtigt, die Echtheit und den Zustand der zurückgesandten Produkte vor einer Rückerstattung zu überprüfen.

8. Im Falle eines Widerrufs erstatten wir dem Verbraucher die Zahlungen für die Produkte, auf die sich der Widerruf bezieht. Wenn der Verbraucher die gesamte Bestellung widerruft und zurücksendet, erstatten wir auch die Standardlieferkosten der ursprünglichen Bestellung. Wenn der Verbraucher nur einen Teil der Bestellung zurücksendet, werden die ursprünglichen Lieferkosten nicht erstattet. Rückerstattungen erfolgen so schnell wie möglich und spätestens 14 Tage nach dem Tag, an dem wir die Widerrufserklärung erhalten haben. Wir können die Rückerstattung verzögern, bis wir die Produkte erhalten haben oder der Verbraucher nachgewiesen hat, dass die Produkte zurückgesandt wurden, je nachdem, was früher eintritt. Rückerstattungen erfolgen mit derselben Zahlungsmethode wie die ursprüngliche Transaktion, es sei denn, der Verbraucher hat ausdrücklich einer anderen Methode zugestimmt.

9. Übt ein Kunde, der ein Unternehmen ist, sein Beschwerderecht aus, ist er nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen oder offene Rechnungen zu verrechnen.

10. Bei unvollständiger Lieferung und/oder wenn ein oder mehrere Produkte fehlen und dies auf Zelesta zurückzuführen ist, wird Zelesta auf Wunsch des Kunden entweder die fehlenden Produkte nachliefern oder die restliche Bestellung stornieren. Maßgeblich ist die Auftragsbestätigung. Etwaige Schäden, die dem Kunden durch den (abweichenden) Lieferumfang entstehen, können nicht von Zelesta geltend gemacht werden.


Artikel 10 - Preise

1. Während der Gültigkeitsdauer des Angebots werden die Preise der angebotenen Produkte nicht erhöht, außer bei Änderungen der Mehrwertsteuersätze.

2. Die im Angebot angegebenen Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

3. Die im Angebot angegebenen Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kostenfaktoren, wie Einfuhr- und Ausfuhrzöllen, Fracht- und Entladekosten, Versicherungen sowie etwaigen Abgaben und Steuern.

4. Wenn Produkte oder Rohstoffe Preisschwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegen, auf die Zelesta keinen Einfluss hat, kann Zelesta diese Produkte zu variablen Preisen anbieten. Das Angebot wird dann angeben, dass die Preise Richtwerte sind und schwanken können.


Artikel 11 - Zahlungs- und Inkassopolitik

1. Die Zahlung sollte vorzugsweise im Voraus in der in der Rechnung angegebenen Währung über die angegebene Methode erfolgen.

2. Der Kunde kann aus einem zuvor erstellten Kostenvoranschlag keine Rechte oder Erwartungen ableiten, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

3. Der Kunde muss den vollen Betrag auf die von Zelesta mitgeteilte Kontonummer und Details zahlen. Parteien können nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Zelesta eine andere Zahlungsfrist vereinbaren.

4. Wenn eine periodische Zahlungsverpflichtung vereinbart wurde, ist Zelesta berechtigt, die geltenden Preise und Sätze mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich anzupassen.

5. Im Falle der Liquidation, Insolvenz, Pfändung oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden werden die Forderungen von Zelesta gegen den Kunden sofort fällig.

6. Zelesta ist berechtigt, vom Kunden geleistete Zahlungen zunächst auf Kosten, dann auf aufgelaufene Zinsen und schließlich auf die Hauptsumme und laufende Zinsen anzurechnen. Zelesta kann, ohne selbst in Verzug zu geraten, eine Zahlung ablehnen, wenn der Kunde eine andere Reihenfolge der Anrechnung bestimmt. Zelesta kann die vollständige Rückzahlung der Hauptsumme ablehnen, wenn die aufgelaufenen und laufenden Zinsen sowie Kosten nicht gleichzeitig bezahlt werden.

7. Wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt und innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist nicht zahlt, gerät ein Geschäftskunde in Verzug. Ein Verbraucher erhält zunächst eine schriftliche Mahnung mit einer 14-tägigen Frist ab Zugang der Mahnung, um die Zahlungspflicht noch zu erfüllen, einschließlich einer Angabe der außergerichtlichen Kosten, falls der Verbraucher innerhalb dieser Frist nicht zahlt, bevor er in Verzug gerät.

8. Ab dem Verzugstag wird Zelesta ohne weitere Mahnung gesetzliche (Handels-)Zinsen ab dem ersten Verzugstag bis zur vollständigen Zahlung sowie die Erstattung außergerichtlicher Kosten gemäß belgischem Recht geltend machen, einschließlich des gesetzlichen Zinssatzes und angemessener Inkassokosten (Art. 1153 altes Zivilgesetzbuch / Buch 5 neues Zivilgesetzbuch [Prüfung erforderlich: Inkrafttreten]; Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, sofern anwendbar).

9. Wenn Zelesta höhere oder zusätzliche, vernünftigerweise notwendige Kosten entstanden sind, sind diese erstattungsfähig. Gerichtliche und Vollstreckungskosten trägt ebenfalls der Kunde.


Artikel 12 - Eigentumsvorbehalt

1. Alle von Zelesta gelieferten Waren bleiben Eigentum von Zelesta, bis der Kunde alle Verpflichtungen aus allen mit Zelesta geschlossenen Vereinbarungen erfüllt hat.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten, wenn das Eigentum noch nicht vollständig übergegangen ist.

3. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren beschlagnahmen oder Rechte daran geltend machen oder ausüben wollen, ist der Kunde verpflichtet, Zelesta so bald wie zumutbar zu benachrichtigen.

4. Falls Zelesta seine Eigentumsrechte gemäß diesem Artikel ausüben möchte, erteilt der Kunde hiermit Zelesta oder von Zelesta benannten Dritten bedingungslos und unwiderruflich die Erlaubnis und Vollmacht, alle Orte zu betreten, an denen sich Eigentum von Zelesta befindet, und diese Waren zurückzuholen.

5. Zelesta ist berechtigt, die vom Kunden gekauften Produkte zurückzubehalten, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht (vollständig) nachgekommen ist, unbeschadet einer Verpflichtung zur Übereignung oder Lieferung. Sobald der Kunde seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, wird Zelesta sich bemühen, die gekauften Produkte so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 20 Arbeitstagen, zu liefern.

6. Kosten und sonstige (Folge-)Schäden, die durch die Zurückbehaltung der gekauften Produkte entstehen, trägt und riskiert der Kunde und sind Zelesta auf erste Aufforderung zu erstatten.


Artikel 13 - Gewährleistung

1. Zelesta garantiert, dass die Produkte der Vereinbarung, den im Angebot angegebenen Spezifikationen, den berechtigten Erwartungen des Kunden, der normalen Gebrauchstauglichkeit sowie den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

2. Für einen Kunden, der Verbraucher ist, gelten die gesetzlichen Rechte aus dem Verbrauchsgüterkauf und bei Nichtkonformität uneingeschränkt. Diese gesetzlichen Rechte werden durch gewerbliche Garantien, Herstellergarantien, Gebrauchsanweisungen oder andere Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt.

3. Zusätzliche gewerbliche Garantien gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart oder von Zelesta angeboten werden. Produktgarantien gehen nicht über das hinaus, was von Zelesta oder dem Hersteller ausdrücklich versprochen wurde, unbeschadet der gesetzlichen Rechte der Verbraucher.

4. Wenn ein Produkt nicht der Vereinbarung entspricht, hat der Verbraucher Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz, es sei denn, dies ist unmöglich oder kann von Zelesta nicht zumutbar verlangt werden. Zelesta führt die Reparatur oder den Ersatz innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher durch. In diesem Fall trägt Zelesta die Kosten für Reparatur, Ersatz oder notwendige Rücksendung. Art. 1649quinquies altes Bürgerliches Gesetzbuch (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/771) bestimmt, dass Reparatur oder Ersatz bei Verbrauchsgüterkäufen nur verweigert werden dürfen, wenn dies unmöglich ist oder unverhältnismäßige Kosten für den Verkäufer verursachen würde [Überprüfung erforderlich: genaue Referenz und Inkrafttreten des neuen Bürgerlichen Gesetzbuchs].

5. Wenn eine Reparatur oder ein Ersatz unmöglich ist, nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt oder nicht ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher durchgeführt werden kann, hat der Verbraucher das gesetzliche Recht auf Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

6. Zelesta bietet keine zusätzliche kommerzielle Garantie für Schäden, die durch Nutzung entgegen der Wasch-, Pflege- oder Gebrauchsanweisungen entstehen, einschließlich der Verwendung von Waschmitteln, die nicht für die Maschinenwäsche geeignet sind, oder dem Waschen in einer zu kleinen Maschine. Dies berührt nicht die gesetzlichen Rechte der Verbraucher bei Mängeln.

7. Eine zusätzliche kommerzielle Garantie entfällt, soweit der Mangel oder Schaden verursacht wurde durch:a. Nutzung entgegen der Gebrauchsanweisung, Wasch- oder Pflegehinweise;b. ungewöhnliche, nachlässige oder außergewöhnliche Nutzung;c. normalen Verschleiß;d. Reparatur- oder Änderungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte ohne Zustimmung von Zelesta;e. Verwendung von Produkten oder Mitteln, die nicht von Zelesta oder dem Hersteller vorgeschrieben sind;f. Waschen in einer zu kleinen Maschine.Dies berührt nicht die gesetzlichen Rechte der Verbraucher bei Mängeln.


30-tägige Schlafgarantie

8. Zelesta bietet Verbrauchern eine zusätzliche 30-tägige Schlafgarantie auf Decken und Kissen. Diese Schlafgarantie ist eine kommerzielle Dienstleistung zusätzlich zum gesetzlichen Widerrufsrecht und den gesetzlichen Rechten bei Mängeln und schränkt diese Rechte nicht ein.

9. Die Schlafgarantie gilt ausschließlich für Decken und Kissen. Andere Produkte sind nicht durch die Schlafgarantie abgedeckt, können jedoch unter das reguläre Widerrufs- oder Rückgaberecht fallen, sofern die geltenden Bedingungen erfüllt sind.

10. Innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung kann der Verbraucher die Decke oder das Kissen zu Hause ausprobieren. Wenn der Verbraucher nicht zufrieden ist, kann das Produkt innerhalb dieses Zeitraums zurückgegeben werden.

11. Das Produkt muss für die Rücksendung sorgfältig verpackt werden, vorzugsweise in der Originalverpackung.

12. Wenn das Produkt beschädigt, verschmutzt oder in einer Weise verwendet wurde, die über eine normale häusliche Prüfung hinausgeht, kann Zelesta einen angemessenen Wertminderungsbetrag vom zu erstattenden Betrag abziehen. Bei schwerwiegenden Schäden, die dem Verbraucher zuzuschreiben sind, kann Zelesta die Schlafgarantie im gesetzlich zulässigen Umfang verweigern.

13. Im Falle einer gültigen Rückgabe im Rahmen der Schlafgarantie erstattet Zelesta den Kaufpreis der betreffenden Decke oder des Kissens, es sei denn, der Verbraucher wählt ein geeignetes Ersatzprodukt. Rückerstattungen erfolgen gemäß den Rückerstattungsregelungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Artikel 14 - Gebrauchsanweisungen für Produkte

1. Der Kunde muss den Anweisungen und Richtlinien von Zelesta für die Produkte folgen.

2. Der Kunde und Dritte müssen davon absehen, die Produkte selbst zu verändern und/oder zu reparieren.


Artikel 15 - Aussetzung und Auflösung

1. Zelesta ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn der Kunde die (Zahlungs-)Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig erfüllt.

2. Darüber hinaus ist Zelesta berechtigt, die zwischen ihm und dem Kunden bestehende Vereinbarung, soweit noch nicht erfüllt, ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, wenn der Kunde die aus einer Vereinbarung mit Zelesta resultierenden Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt.

3. Zelesta ist auch berechtigt, die Vereinbarung ohne vorherige Mahnung aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung der Vereinbarung unmöglich machen oder unter Maßstäben von Billigkeit und Zumutbarkeit nicht mehr verlangt werden kann, oder wenn Umstände eintreten, die eine unveränderte Fortsetzung der Vereinbarung unzumutbar machen.

4. Wird die Vereinbarung aufgelöst, werden die Ansprüche von Zelesta gegen den Kunden sofort fällig. Setzt Zelesta die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus, behält es seine gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche.

5. Zelesta behält sich stets das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.


Artikel 16 - Haftungsbeschränkung

1. Soweit gesetzlich zulässig und unbeschadet der zwingenden Rechte der Verbraucher ist die Haftung von Zelesta wie nachfolgend begrenzt.

2. Gegenüber einem Kunden, der Unternehmer ist, ist die Haftung von Zelesta für direkte Schäden auf den Betrag begrenzt, der dem Kunden im Zusammenhang mit der jeweiligen Vereinbarung in Rechnung gestellt wurde, höchstens jedoch auf den Betrag, der im jeweiligen Fall von der Haftpflichtversicherung von Zelesta ausgezahlt wird.

3. Gegenüber einem Kunden, der Unternehmer ist, haftet Zelesta nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen, verpasste Einsparungen, Rufschädigung, Betriebsunterbrechung oder Schäden, die aus der Nutzung der gelieferten Produkte resultieren, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Zelesta vor.

4. Für einen Kunden, der Verbraucher ist, gelten die gesetzlichen Rechte aus dem Verbrauchsgüterkauf, bei Mängeln, Produkthaftung und anderen zwingenden Verbraucherschutzvorschriften uneingeschränkt. Dieser Artikel schränkt diese Rechte nicht ein.

5. Zelesta haftet nicht für Schäden an Produkten, die durch unsachgemäße Verwendung, normalen Gebrauch, normalen Verschleiß, unsachgemäße Handhabung, Nichtbeachtung von Wartungs- oder Gebrauchsanweisungen, Waschen entgegen der Waschanleitung, Verwendung einer zu kleinen Maschine, Sturzschäden, Licht- oder Wasserschäden, Diebstahl oder Verlust entstehen, soweit diese Schäden nicht auf Zelesta zurückzuführen sind.

6. Zelesta haftet nicht für Schäden, die durch unvollständige oder falsche Informationen auf der Website oder auf verlinkten Drittanbieter-Websites entstehen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Zelesta vor.

7. Zelesta haftet nicht für vorübergehende Nichtverfügbarkeit, Störungen oder Fehler in der Funktionalität der Website, des E-Mail-Verkehrs oder anderer digitaler Systeme, soweit diese nicht auf Zelesta zurückzuführen sind und soweit gesetzlich zulässig.

8. Keine Haftungsbeschränkung oder -ausschluss in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für Schäden, für die eine Haftung nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, einschließlich Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Zelesta verursacht wurden, Personenschäden oder Tod, Produkthaftung und gesetzliche Rechte der Verbraucher bei Mängeln.

9. Alle Ansprüche eines Kunden, der Unternehmer ist, aus einer Pflichtverletzung von Zelesta verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis der den Anspruch begründenden Tatsachen schriftlich und mit Begründung gegenüber Zelesta geltend gemacht werden. Für einen Kunden, der Verbraucher ist, gelten die gesetzlichen Verjährungs- und Reklamationsfristen.


Artikel 17 - Höhere Gewalt

1. Zelesta haftet nicht, wenn es infolge einer Situation höherer Gewalt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllen kann, und es kann zu keiner Verpflichtung herangezogen werden, wenn es durch einen Umstand daran gehindert wird, der nicht von ihm zu vertreten ist und der nach Gesetz, Rechtsakt oder allgemein anerkannten gesellschaftlichen Standards nicht zu seinen Lasten geht.

2. Höhere Gewalt umfasst, ist aber nicht beschränkt auf, im rechtlichen und gerichtlichen Sinne: (i) höhere Gewalt bei Zulieferern von Zelesta, (ii) Nichterfüllung der Verpflichtungen durch vom Kunden empfohlene oder benannte Zulieferer, (iii) Mängel an Waren, Ausrüstung, Software oder Materialien Dritter, (iv) behördliche Maßnahmen, (v) Stromausfälle, (vi) Störungen des Internets, der Datennetze und Telekommunikation (z. B. durch Cyberkriminalität und Hacking), (vii) Naturkatastrophen, (viii) Krieg und Terroranschläge, (ix) allgemeine Transportprobleme, (x) Streiks innerhalb des Unternehmens Zelesta und (xi) andere von Zelesta als außerhalb ihres Einflussbereichs liegend angesehene Situationen, die die Erfüllung ihrer Verpflichtungen vorübergehend oder dauerhaft verhindern.

3. Zelesta ist berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn die Umstände, die die (weitere) Erfüllung verhindern, nach dem Zeitpunkt eintreten, zu dem Zelesta seine Verpflichtung hätte erfüllen sollen.

4. Die Parteien können ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag für die Dauer der höheren Gewalt aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne verpflichtet zu sein, der anderen Partei Schadensersatz zu leisten.

5. Soweit Zelesta seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und der bereits erfüllte oder noch zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert hat, ist Zelesta berechtigt, den bereits erfüllten oder noch zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als handele es sich um einen separaten Vertrag.


Artikel 18 - Gefahrenübergang

Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte, die Gegenstand der Vereinbarung sind, geht bei einem Kunden, der ein Unternehmen ist, in dem Moment auf den Kunden über, in dem die Waren das Lager von Zelesta verlassen. Bei Verbrauchern geht das vorgenannte Risiko auf den Kunden über, wenn die Produkte in den Besitz des Kunden übergeben werden. Dies ist der Fall, wenn die Produkte an die Lieferadresse des Kunden geliefert wurden.


Artikel 19 - Geistige Eigentumsrechte

1. Alle geistigen Eigentumsrechte und Urheberrechte von Zelesta liegen ausschließlich bei Zelesta und werden nicht auf den Kunden übertragen.

2. Dem Kunden ist es untersagt, Materialien, an denen die geistigen Eigentumsrechte und Urheberrechte von Zelesta bestehen, ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Zelesta an Dritte weiterzugeben, zu vervielfältigen, zu verändern oder zugänglich zu machen. Möchte der Kunde Änderungen an von Zelesta gelieferten Waren vornehmen, muss Zelesta die beabsichtigten Änderungen ausdrücklich genehmigen.

3. Dem Kunden ist es untersagt, die Produkte, an denen die geistigen Eigentumsrechte von Zelesta bestehen, in einer anderen Weise zu verwenden als in der Vereinbarung vereinbart.


Artikel 20 - Datenschutz, Datenverarbeitung und Sicherheit

1. Zelesta verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und der Besucher der Website(s) gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem belgischen Gesetz vom 30. Juli 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Zelesta ist der Verantwortliche im Sinne von Art. 4(7) DSGVO. Die Datenschutzerklärung von Zelesta, die die Verarbeitungszwecke, Rechtsgrundlagen der Verarbeitung (Art. 6 DSGVO), Aufbewahrungsfristen und Betroffenenrechte näher beschreibt, ist auf der Website von Zelesta verfügbar.

2. Wenn Zelesta im Rahmen der Vereinbarung verpflichtet ist, Sicherheitsmaßnahmen für Informationen bereitzustellen, entsprechen diese Sicherheitsmaßnahmen den vereinbarten Spezifikationen und einem Sicherheitsniveau, das unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Sensibilität der Daten und der damit verbundenen Kosten nicht unverhältnismäßig ist. Zelesta ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten gemäß Art. 32 DSGVO.

3. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und das Recht auf Widerspruch gemäß den Artikeln 15 bis 22 DSGVO. Anfragen können an die in der Datenschutzerklärung angegebene Kontaktadresse gerichtet werden. Zelesta antwortet innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat auf solche Anfragen.

4. Wenn Zelesta die personenbezogenen Daten des Kunden durch Dritte (Auftragsverarbeiter) verarbeiten lässt, schließt Zelesta mit diesen Dritten gemäß Art. 28 DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab.

5. Zelesta meldet Datenschutzverletzungen, die ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellen, innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden der Datenschutzbehörde (DPA), gemäß Art. 33 DSGVO. Wenn die Datenschutzverletzung ein hohes Risiko für die betroffene Person darstellt, wird auch die betroffene Person informiert (Art. 34 DSGVO).


Artikel 21 - Beschwerden

1. Beschwerden über die Ausführung des Vertrags oder über Produkte können per E-Mail an info@zelesta.nl mit dem Betreff „Beschwerde“ eingereicht werden. Zelesta bittet die Kunden, Beschwerden so bald wie möglich nach Entdeckung zu melden. Für Verbraucher berührt dieses Beschwerdeverfahren nicht die gesetzlichen Rechte, einschließlich der Rechte bei Nichtkonformität.

2. Die Beschwerde muss vom Kunden ausreichend begründet und/oder erklärt werden, damit Zelesta sie bearbeiten kann.

3. Zelesta wird so bald wie möglich, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Eingang, inhaltlich auf die Beschwerde reagieren.

4. Die Parteien werden versuchen, eine gemeinsame Lösung zu finden.

5. Im Falle von Beschwerden muss der Kunde zunächst Zelesta kontaktieren.

6. Wenn die Beschwerde nicht zur Zufriedenheit des Verbrauchers gelöst wird, kann sich der Verbraucher an den Verbraucherschutzbeauftragten (Buch XIV WER) wenden oder die Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (ODR) nutzen: https://ec.europa.eu/consumers/odr.


Artikel 22 - Anwendbares Recht

1. Auf jeden Vertrag zwischen Zelesta und dem Kunden findet belgisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des (CISG) Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Im Falle der Auslegung des Inhalts und Zwecks dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der niederländische Text stets maßgeblich. Zelesta kann diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern. Geänderte Bedingungen gelten nur für neue Verträge und nicht für bereits abgeschlossene Verträge, es sei denn, der Kunde stimmt den geänderten Bedingungen ausdrücklich zu.

3. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen Zelesta und einem Kunden, der ein Unternehmen ist, ergeben, werden vom zuständigen Gericht des Handelsgerichts des Bezirks des eingetragenen Büros von Zelesta [Überprüfung erforderlich: Bezirk eintragen] entschieden. Für Streitigkeiten mit einem Kunden, der Verbraucher ist, ist das Gericht am Wohnsitz des Verbrauchers zuständig (Art. 624, 1° Justizgesetzbuch; Art. VI.83, 23° WER).


[Belgisches eingetragenes Büro], 1. Juni 2026


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